AGB

Vorbemerkung

Für alle Verträge, aufgrund welcher die CPN GmbH (nachfolgend „CPN“ genannt) Leistungen und Lieferungen gegenüber ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“ genannt) erbringt, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweils gültige Preisliste von CPN.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen aus den folgenden Teilen:

Teil A – Allgemeine Bedingungen

Teil B – Besondere Bedingungen für den Verkauf von Gegenständen

Teil C – Besondere Bedingungen für Systembetreuungsleistungen

Teil D – Besondere Bedingungen für das Server-Hosting

Teil E – Besondere Bedingungen für das Server-Housing

Teil F – Besondere Bedingungen für Werkleistungen.

Teil A – Allgemeine Bedingungen

1. Geltungsbereich, keine Geltung anderweitiger Geschäftsbedingungen

(1) Die Regelungen des Teils A gelten, soweit nicht in den Teilen B bis F anderweitige Regelungen getroffen werden.

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich zugestimmt.

2. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

CPN ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch mit Wirkung für laufende Verträge unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, der Änderung oder Ergänzung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden die Änderungen oder Ergänzungen wirksam. CPN informiert den Kunden über die Widerspruchsmöglichkeit und die Widerspruchsfrist zusammen mit der Änderungsmitteilung.

3. Angebote und Vertragsschluss

a) Angebote

Angebote von CPN sind stets freibleibend.

b) Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt erst mit der Gegenzeichnung der Auftragsbestätigung bzw. des Leistungsscheins durch den Kunden zustande. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus der Auftragsbestätigung von CPN bzw. aus dem jeweiligen Leistungsschein.

4. Rechte und Pflichten des Kunden

a) Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Erfolg der Tätigkeit von CPN hängt stark davon ab, ob und in welchem Umfang der Kunde an den Leistungen von CPN mitwirkt. Der Kunde ist hierzu bereit.

(2) Soweit einzelvertraglich nicht etwas anderes geregelt ist, wird der Kunde

aa) CPN bei der Vertragsdurchführung in zumutbarem Maße unterstützen,

bb) prüfen, ob die Waren und Dienstleistungen von CPN kompatibel zur Hard- oder Software des Kunden sind,

cc) CPN alle Informationen, Vorlagen, Unterlagen oder Daten unentgeltlich übergeben, die für die Vertragsdurchführung benötigt werden,

dd) CPN Zugang zu Räumen (inklusive Benachrichtigung etwaiger Wachdienste, Mitteilung über Hausregeln und Einbindung in Schließsysteme), zu Sachmitteln (inklusive funktionsbereite und kostenfreie Bereitstellung der erforderlichen Stromversorgung, Telefonverbindungen und Datenübertragungsleitungen) und zu Mitarbeitern gewähren, soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist,

ee) CPN über für die Vertragsdurchführung relevanten Sicherheitsvorschriften und Regeln des Arbeitsschutzes informieren,

ff) für die Vertragsdurchführung erforderliche Termine oder Besprechungen mit CPN abstimmen und vorbereiten und

gg) eine angemessene Datensicherung vornehmen und regelmäßig überprüfen sowie vor jedem umfangreichen Eingriff in ein EDV-System eine vollständige Sicherung aller Daten vornehmen.

b) Abtretung

Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit CPN nicht ohne vorherige Zustimmung von CPN abtreten, es sei denn dies ist in einem Einzelvertrag ausdrücklich zugelassen.

c) Schutzrechte Dritter und Freistellungsanspruch der CPN

(1) Soweit der Kunde bei der Vertragserfüllung Software einsetzt oder CPN zur Vertragserfüllung Software des Kunden einsetzen soll, versichert der Kunde gegenüber CPN, dass er über die erforderliche Lizenz für die Nutzungshandlung von CPN verfügt.

(2) Der Kunde stellt CPN von allen Ansprüchen Dritter insoweit frei, als er schuldhaft handelte.

5. Vergütung und Preise, Zahlungsbedingungen, Lieferung, Versand u.a.

a) Vergütung, Preise und Zahlungsbedingungen

aa)Vergütung und Preise

(1) Soweit in der Auftragsbestätigung bzw. im Leistungsschein keine Vergütung bzw. Preise angegeben sind, gilt die jeweils aktuelle Preisliste von CPN. Die Vergütungen und Preise der Preisliste gelten zuzüglich der anfallenden Kosten für Porto, Verpackung, Versicherung und Reisen.

(2) Soweit in der Auftragsbestätigung bzw. im Leistungsschein nichts anderes vereinbart ist (z. B. monatliche Festvergütung), werden die Leistungen nach Zeitaufwand gemäß der vereinbarten Stundensätze, im Übrigen gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von CPN erbracht und berechnet.

(3) Sämtliche Beträge verstehen sich jeweils zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

bb) Zahlungsbedingungen

(1) CPN behält sich vor, für Leistungen und Lieferungen je nach eigener Wahl Vorkasse, Bezahlung per Nachnahme oder Lastschrift zu verlangen, letzteres insbesondere bei wiederkehrenden Leistungen (wie z. B. Systembetreuung, Server-Hosting oder Server-Housing). Soweit Lieferungen gegen Rechnung erfolgen, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei CPN.

(2) Abweichend hiervon ist der Kaufpreis beim Versendungskauf Zug um Zug mit Auslieferung oder Übergabe der Ware zahlbar und fällig. Die Zahlung des Kaufpreises oder anderer Entgelte ist hier nur per Nachnahme oder Inkassobevollmächtigung zugelassen.

(3) Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Für die rechtzeitige Vorlage übernimmt CPN keine Haftung.

(4) Bei Teillieferungen wird der auf diese Teillieferungen entfallende Rechnungsbetrag fällig, unabhängig vom Umfang der noch ausstehenden Restlieferungen.

cc) Prüfung der Rechnung, Einwendungen

Der Kunde hat Rechnungen unverzüglich zu prüfen, soweit ihm eine solche Prüfung möglich ist, und Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung innerhalb von 21 Kalendertagen bei CPN schriftlich, per E-Mail an einkauf@cpn-gmbh.de geltend zu machen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung der Rechnung. CPN wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen.

dd) Zahlungsverzug

(1) Der Kunde kommt auch ohne Mahnung 21 Kalendertage nach Lieferung und Zugang einer Rechnung bzw. Warenlieferung mit der Zahlungspflicht in Verzug. Unabhängig davon tritt Zahlungsverzug ein, wenn der Kunde zu einem gesondert vereinbarten Zeitpunkt Zahlungen nicht leistet.

(2) Bei Zahlungsverzug und bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Kunden, auch bei der Nichteinlösung von Schecks, ist CPN unabhängig von sonstigen Rechtsansprüchen berechtigt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen zu verlangen.

(3) Im Falle des Verzuges des Kunden ist CPN berechtigt, sämtliche Lieferungen an den Kunden auch aus anderen Vertragsverhältnissen zu verweigern. Für etwaige Schäden aus dieser Nichtlieferung haftet CPN nicht.

(4) Bei der Überschreitung der Zahlungsfrist werden von CPN Zinsen in Höhe von 5 % (bei Verbrauchern) bzw. von 8 % (bei Unternehmern) über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank nach § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

ee) Aufrechnung, Abtretung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Kunden können gegenüber CPN nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

(2) CPN ist berechtigt, die ihr gegen den Kunden zustehenden Zahlungsforderungen abzutreten.

(3) Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

b) Lieferung und Versand

(1) CPN liefert Waren (einschließlich Software) innerhalb von drei Wochen, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht ein anderer Liefertermin ergibt. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. CPN vermerkt die Absendung auf der Auftragsbestätigung selbst.

(2) An die Lieferfrist ist CPN nur gebunden, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten erbringt. Die Lieferfrist verlängert sich um die Zeit der Störung, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten schuldhaft nicht erfüllt, es sei denn, die Störung hat keinen Einfluss auf die Verzögerung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn CPN die Ware abgeschickt hat.

(3) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald CPN die Ware an einen Paket- bzw. Postdienst oder Spediteur übergeben hat.

(4) Ist eine Lieferfrist aus Gründen überschritten, die CPN zu vertreten hat, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen und kann erst nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten.

c) Kostenlose Leistungen

Soweit CPN kostenlose Leistungen für den Kunden erbringt, kann CPN diese jederzeit abändern oder einstellen. Soweit die Einstellung für den Kunden von Bedeutung ist, wird er zuvor von CPN unterrichtet. Aus der Einstellung stehen dem Kunden keine Nacherfüllungs-, Mängel, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche zu.

d) Vertragserfüllung durch Dritte

CPN ist berechtigt, zur Erfüllung der ihr obliegenden Pflichten Dritte einzuschalten.

6. Nutzungsrechte an Individualsoftware

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, räumt CPN dem Kunden an Software, die von CPN individuell für den Kunden erstellt wurde, mit deren vollständiger Bezahlung ein entgeltliches, nicht ausschließliches, räumlich und zeitlich unbegrenztes Recht ein, die Software und die Dokumentation bestimmungsgemäß für interne betriebliche Zwecke zu nutzen.

7. Haftungsbegrenzung

(1) CPN haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der folgenden Regelungen.

(2) CPN haftet unbeschränkt bei Arglist und bei Personenschäden (Leben, Körper und Gesundheit) sowie für sonstige Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch CPN, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

(3) Bei der mit leichterer als grober Fahrlässigkeit erfolgenden Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, ist die Haftung von CPN auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden kann (typische, vorhersehbare Schäden). Im Übrigen ist die Haftung für mit leichterer als grober Fahrlässigkeit verursachte Schäden ausgeschlossen.

(4) In den Fällen einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz (3) ist die Haftung von CPN der Höhe nach pro Schadensfall begrenzt auf einen Betrag i. H. v. 250.000,00 EUR, und bei Verträgen über wiederkehrende Leistungen (z. B. Systembetreuung, Hosting oder Housing) darüber hinaus jeweils insgesamt auf einen Betrag i. H. v. 500.000,00 EUR pro Vertragsjahr.

(5) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

8. Schlussbestimmungen

a) Ausfuhrbestimmungen

Der Kunde wird die Vertragsprodukte nur unter Einhaltung der gültigen Gesetze importieren, exportieren oder reexportieren.

b) Bonitätsprüfung

(1) CPN hat das Recht, mit Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften zusammenzuarbeiten.

(2) CPN ist insbesondere berechtigt, zum Zwecke der Vertragsdurchführung, der Beendigung oder bei nicht vertragsgemäßer Abwicklung des Vertrages durch den Kunden Daten des Kunden an Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungsgesellschaften zu übermitteln.

c) Verschwiegenheitspflichten

(1) Der Kunde und CPN verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses oder bei seiner Durchführung erfahrenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Vertragspartners streng vertraulich zu behandeln und diese weder für sich, noch für Dritte zu gebrauchen oder an Dritte weiterzugeben.

(2) Informationen oder Daten sind dann nicht vertraulich, wenn

aa) sie zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dem anderen Vertragspartner oder öffentlich bekannt waren,

bb) sie nach Bekanntgabe an den anderen Vertragspartner bekannt werden und dies nicht unmittelbar oder mittelbar auf einem Verhalten des anderen Vertragspartners beruht,

cc) der andere Vertragspartner gesetzlich oder behördlich verpflichtet ist, sie zu offenbaren.

(3) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht für einen Zeitraum von zwei Jahren über die Beendigung der Vertragsdurchführung hinaus und erstreckt sich auch auf alle Mitarbeiter der jeweiligen Partei.

d) Datenspeicherung

Daten des Kunden werden unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.

e) Vertragsänderung, Schriftform

Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Änderungen und Ergänzungen müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet und vom Kunden und CPN unterzeichnet sein. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

f) Rechtswahl

Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) Anwendung.

g) Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist Köln.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit Verträgen ist Köln, soweit die Kunden Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

Teil B – Besondere Bedingungen für den Verkauf von Waren

1. Geltungsbereich der nachstehenden Regelungen

Die Regelungen dieses Teils B gelten nur für den Verkauf und die Lieferung von Waren (Hardware und Standardsoftware Dritter) durch CPN an den Kunden, und diesbezüglich vorrangig vor den übrigen Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Lieferung

a) Pflichten der CPN und Lieferfristen

(1) Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat der CPN ausreicht bzw. die Selbstbelieferung gewährleistet ist, und zwar ab Lager Wachsfabrik 5, 50996 Köln.

(2) Alle von CPN genannten Liefertermine sind solange unverbindlich, bis ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich zugesagt wird.

(3) Verlangt der Kunde nach der Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die CPN eine Einhaltung des ursprünglich zugesagten Liefertermins unmöglich machen, obwohl CPN diese Umstände nicht zu vertreten hat, so wird der Liefertermin um eine angemessene Dauer verschoben. Wird CPN an der termingerechten Vertragserfüllung ohne eigenes Verschulden gehindert, z.B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei einem Zulieferer, so gelten die allgemeinen Vorschriften mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von einem weiteren Monat setzen kann.

(4) Solange der Kunde gegenüber CPN mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht die Lieferpflicht, ohne dass die im vorhergehenden Absatz genannten Termine oder Fristen zu laufen beginnen. Das gleiche gilt für Fälle, in denen CPN Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern. CPN ist in solchen Fällen berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder diese nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheiten auszuführen.

b) Teillieferungen

CPN ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.

c) Gefahrübergang

(1) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung das Lager von CPN oder das Lager des Lieferanten von CPN verlassen hat (Übergabezeitpunkt).

(2) Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

d) Transportkosten

Der Transport erfolgt auf Kosten des Kunden.

3. Versand

a) Versand an den Kunden

(1) Kosten für den Versand, die Verpackung sowie die Umwelt- und Abwicklungspauschale übernimmt der Kunde. Die Wahl des Versandweges und der Versandart liegen im freien Ermessen von CPN.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder den Abholer auf den Kunden über. Dies gilt ebenso, wenn die Versendung nicht ab dem Lager von CPN, sondern von einem anderen Ort aus erfolgt.

(3) CPN wird auf Wunsch und Kosten des Kunden Versicherungen gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden abschließen.

(4) Bei der Berechnung von Frachtkosten laut Preisliste von CPN und bei im Einzelfall vereinbarter frachtfreier Lieferung basieren die Kalkulationen der Frachtkosten und Nebengebühren auf den zur Zeit des Angebots gültigen Beförderungskosten und Nebengebühren. Die Frachtkosten werden zugunsten oder zu Lasten des Kunden angepasst, wenn sich bis zum Zeitpunkt der Auslieferung wesentliche Änderungen bei diesen Kosten ergeben. Ein Rücktrittsrecht steht dem Kunden aufgrund geänderter Frachtkosten nicht zu.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich bei der Post oder dem Frachtdienst zu reklamieren und den Tatbestand aufnehmen zu lassen. Verdeckte Schäden sind nach deren Entdeckung unverzüglich an CPN zu melden. Gehen CPN aufgrund des Unterlassens einer der vorstehenden Verpflichtungen Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem eigenen Lieferanten verloren, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die hieraus entstehen. Auch CPN ist unverzüglich von dem Schaden Mitteilung zu machen und das Protokoll des Tatbestandes zu übersenden.

b) Rücksendung vom Kunden an CPN

(1) Rücksendungen müssen grundsätzlich in geeigneter Verpackung, frei und versichert erfolgen. Die CPN lehnt unfreie Rücksendungen ausnahmslos ab.

(2) Der Grund der Rücksendung muss CPN schriftlich und spätestens gemeinsam mit der Sendung der Ware angezeigt werden. Bei Rücksendungen zwecks Reparaturwunsch oder Gewährleistungsansprüchen ist eine möglichst konkrete und zur Abhilfe des Mangels geeignete Fehlerbeschreibung beizufügen.

4. Eigentumsvorbehalt

(1) Lieferungen erfolgen ausschließlich unter einfachem und verlängertem Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich sonstiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, gleich welchen Rechtsgrundes, im Eigentum von CPN (Vorbehaltsware).

(2) CPN kann die Herausgabe der durch das Vorbehaltseigentum gesicherten Ware verlangen, wenn der Kunde innerhalb einer von ihr gesetzten Zahlungsfrist die noch ausstehenden Forderungen nicht beglichen hat und CPN deshalb vom Vertrag zurücktritt. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Kunde die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert.

(3) Für den Fall von Vollstreckungsmaßnahmen oder von sonstigen Eingriffen Dritter in das Vorbehaltseigentum ist der Kunde verpflichtet, CPN hiervon Mitteilung zu machen.

(4) Der Kunde tritt die Forderungen gegen Dritte aus der Weiterverarbeitung oder dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware bereits jetzt mit allen Nebenrechten an CPN ab (Globalzession); CPN nimmt die Abtretung an. Übersteigt der Wert der abgetretenen Forderungen 110 % der Forderungen der CPN gegen den Kunden, hat der Kunde einen Freigabeanspruch gegen CPN.

(5) Der Kunde ist zur Einziehung der im Voraus abgetretenen Forderungen ermächtigt. Die Einziehungsbefugnis von CPN bleibt jedoch durch die Einziehungsermächtigung des Kunden unberührt. CPN wird die Forderung nicht selbst einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß und fristgerecht nachkommt. Der Kunde teilt CPN auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen mittels Kundenlisten, in denen die Adresse, die Verbindlichkeit der Schuldner sowie die verkaufte Ware angegeben sind, und die zur Geltendmachung der Rechte erforderlichen Auskünfte mit und händigt die entsprechenden Unterlagen aus. Die Abtretung ist den Schuldnern anzuzeigen, gleiches gilt im Insolvenzfall. Beträge, die auf so abgetretene Forderungen eingehen, hat der Kunde von seinen Einnahmen zu trennen und an CPN bis zu deren Befriedigung abzuführen. CPN ist berechtigt, die Schuldner des Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen; dies gilt als Widerruf der Einziehungsermächtigung.

(6) Im Kontokorrentverhältnis gelten das Vorbehaltseigentum und die Globalzession als Sicherung für die Saldoforderung.

(7) Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, muss der Kunde die Ware treuhänderisch für CPN halten und die Ware getrennt von seinem Eigentum und dem Eigentum Dritter aufbewahren; er muss außerdem das Vorbehaltsgut ordnungsgemäß lagern, sichern und versichern sowie das Eigentum der CPN in ausreichender Weise kennzeichnen.

5. Verarbeitung oder Umbildung

Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für CPN vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, ihr nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt CPN das Miteigentum an der neuen Sache im Umfang des Verhältnisses des Wertes der Kaufsache zu dem der anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

6. Mängelansprüche des Kunden

(1) Teilt der Kunde offensichtliche Mängel CPN nicht unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mit, erlöschen die Mängelansprüche für den nicht gerügten Mangel.

(2) Tritt an einer von CPNgelieferten Ware ein Mangel auf, wird CPN diesen innerhalb angemessener Zeit nach ihrer Wahl entweder beseitigen oder die beanstandete Leistung von Neuem mangelfrei erbringen (insgesamt „Nacherfüllung“).

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, insbesondere weil der Mangel trotz Beseitigungsversuchen nicht behoben wird, die Nacherfüllung sich unzumutbar verzögert oder unberechtigt abgelehnt wird, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder mindern.

(4) Der Kunde hat keine Mängelansprüche infolge von Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden selbst verursacht werden. Er hat ebenfalls keine Mängelansprüche, wenn er selbst oder ein vom ihm beauftragter Dritter die gelieferte Ware verändert, es sei denn er weist nach, dass die Änderung den Analyse- oder Bearbeitungsaufwand durch CPN nicht wesentlich erschwert hat und der Mangel bei der Lieferung der Ware bereits vorhanden war.

(5) Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, zahlt er an CPN für die Zeit bis zum Rücktrittszeitpunkt ein angemessenes Nutzungsentgelt. Das Nutzungsentgelt errechnet sich auf der Basis einer linearen vierjährigen Abschreibung.

(6) Mängelansprüche verjähren, außer im Falle von Arglist, innerhalb eines Jahres ab Lieferung der Ware.

Teil C – Besondere Bedingungen für Systembetreuungsleistungen

1. Geltungsbereich der nachstehenden Regelungen

Die Regelungen dieses Teils C gelten nur für die Leistungserbringung unter einen Leistungsschein „Systembetreuung“, und diesbezüglich vorrangig vor den übrigen Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Leistungsumfang und zu betreuende Systeme

(1) Inhalt und Umfang der vereinbarten Systembetreuungsleistungen sowie die diesbezüglichen Service Levels ergeben sich aus dem Leistungsschein und der zugehörigen Leistungsbeschreibung.

(2) Die Systemkomponenten, für welche die Systembetreuungsleistungen erbracht werden, sind im Leistungsschein oder in der zugehörigen Anlage (Geräteliste) aufgeführt. Die Systembetreuungsleistungen beziehen sich allein auf die aufgeführten Systemkomponenten mit den jeweils angegebenen Spezifikationen.

3. Leistungserbringung

CPN bestimmt Vorgehensweise, Einzelheiten und Mittel der Leistungserbringung im Rahmen des Vertragsgegenstandes eigenverantwortlich, soweit der Kunde CPN nicht ausdrücklich fachbezogene Weisungen aufgrund der Aufgabenstellungen erteilt.

4.  Voraussetzungen für die Leistungserbringung

(1) CPN benötigt für die Erbringung der Systembetreuungsleistungen einen Fernwartungs-Zugang auf die zu betreuenden Systeme des Kunden.

(2) Der Kunde kann grundsätzlich zwischen folgenden technischen Varianten des Fernwartungs-Zugangs wählen, soweit diese jeweils technisch geeignet und durchführbar sind: – IPSec VPN via Internet – RDP bzw. ICA – SSH – anderer technisch geeigneter Fernwartungszugang

(3) Der Kunde hat den Fernwartungs-Zugang auf eigene Kosten und Verantwortung einzurichten und aufrecht zu erhalten.

(4) Soweit und solange der Fernwartungs-Zugang für CPN ohne deren Verschulden nicht oder nicht ordnungsgemäß verfügbar ist, ist CPN von ihren Leistungspflichten befreit, soweit für deren vertragsgemäße Erbringung die Nutzung des Fernwartungs-Zugangs erforderlich ist. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt unberührt.

5.  Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde informiert CPN umfassend über die von ihm eingesetzte Systemumgebung. Insbesondere unterrichtet der Kunde CPN unaufgefordert über Veränderungen, die Auswirkungen auf die vertragsgemäße Leistungserbringung durch CPN haben können. Dies gilt insbesondere bei Veränderungen der zu betreuenden Komponenten hinsichtlich Quantität, Ausführung oder Ausstattung.

(2) Der Kunde hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter einfache operative Tätigkeiten (z.B. Sichtkontrolle der Geräte, Anschluss eines neuen Systems), die zur Sicherstellung des Betriebes oder der Systemüberprüfung dienen, nach entsprechender Anleitung bzw. auf Weisung von CPN durchführen und CPN bei ihrer Tätigkeit unterstützen können.

6. Anpassung der Vergütung bei Erweiterung der Systemumgebung bzw. zusätzlichen Nutzern

(1) Möchte der Kunde zusätzliche Systemkomponenten unter einen bestehenden Leistungsschein nehmen, so hat er CPN dies unter Angabe der betreffenden Komponenten schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Die Anpassung der Vergütung erfolgt ab dem auf die Mitteilung folgenden Monat.

(2) Soweit CPN Erweiterungen der Systemumgebung und/oder zusätzliche Nutzer feststellt, erfolgt die Anpassung der Vergütung ebenfalls ab dem auf die Mitteilung folgenden Monat. CPN etwaig zustehende weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

(3) Für zusätzliche Systemkomponenten, die nicht gemäß den vorstehenden Absätzen (1) oder (2) in der laufenden Vergütung berücksichtigt wurden, muss CPN keine Systembetreuungsleistungen erbringen. Soweit CPN gleichwohl Leistungen für diese Komponenten erbringt, so werden diese Leistungen nach den vereinbarten Sätzen, im Übrigen gemäß der jeweils aktuell gültigen Preisliste von CPN vergütet.

7. Vertragsdauer und Kündigung

(1) Das Vertragsverhältnis läuft zunächst für die Dauer der vereinbarten Mindestlaufzeit und hiernach auf unbestimmte Zeit, soweit im Leistungsschein nicht etwas anderes bestimmt ist.

(2) Soweit im Leistungsschein nichts anderes bestimmt ist, gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten als vereinbart.

(3) Der Vertrag kann von jeder Partei unter Beachtung der vereinbarten Mindestlaufzeit und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

(4) Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt

(5) CPN ist zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, falls der Kunde mit mehr als zwei fälligen Monatsabrechnungen in Zahlungsverzug gerät.

Teil D – Besondere Bedingungen für das Server-Hosting

1. Geltungsbereich der nachstehenden Regelungen

Die Regelungen des Teil D gelten nur für Leistungen betreffend das Hosting von Servern und zugehörigen Komponenten (nachstehend als „Server-Hosting“ bezeichnet), und diesbezüglich vorrangig vor den übrigen Regelungen dieser Vertragsbedingungen.

2. Leistungsgegenstand

(1) CPN stellt dem Kunden Speicherplatz auf einem Serversystem mit einer Anbindung an das Internet sowie damit zusammenhängende Leistungen zur Verfügung.

(2) Inhalt und Umfang der im Rahmen des Server-Hostings vereinbarten Leistungen sowie weiter die technischen Parameter des Serversystems und der Internetanbindung ergeben sich aus dem Leistungsschein und der zugehörigen Leistungsbeschreibung.

3. Technische Voraussetzungen der Leistungserbringung

Die Auswahl der im Verantwortungsbereich von CPN zur Erbringung der vereinbarten Leistungen eingesetzten technischen Infrastruktur wie Hardware, Betriebssysteme und sonstige interne Software, Middleware, Datenbanken, Backbones, Betriebsverfahren, sonstiges betriebsbezogenes Know-how (z. B. Administration, Usermanagement, Hardwaremanagement, Lizenzmanagement) sowie der erforderlichen Hard- und Softwarewerkzeuge zur Datensicherung, Datensicherheit, Monitoring und Management erfolgt durch CPN. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Auswahl bestimmter Komponenten.

4. Standort der Systeme, Speicherkapazität, Zugang

(1) Die Zurverfügungstellung des Speicherplatzes erfolgt auf Systemen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und je nach Vereinbarung mit dem Kunden auf Systemen von CPN oder eines Dritten (dieser nachstehend „Hosting-Partner“ genannt), und – soweit hierzu keine Vereinbarung getroffen wurde: nach Entscheidung durch CPN – entweder auf einem virtuellen Server, in einer shared-hosting-Umgebung oder auf einem separaten Server.

(2) Die im Leistungsschein angegebene Speicherkapazität des Servers beinhaltet den gesamten, dem Kunden auf dem Server zur Verfügung stehenden Speicherplatz, einschließlich des ggf. für die Speicherung von Log-Files und/oder für die Erstellung von Backups reservierten Speicherplatzes.

(3) Der Kunde hat keine dinglichen Rechte am Serversystem, und kein Recht auf Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich das Serversystem befindet.

5. Besondere Pflichten des Kunden

(1) Es liegt in der Verantwortung des Kunden, von seinen auf dem Server befindlichen Daten täglich dezentral Sicherungskopien erstellen/erstellen zu lassen, um eine schnelle und kostengünstige Wiederherstellung bei einem evtl. Systemausfall zu gewährleisten.

(2) Der Kunde hat CPN unverzüglich und in Textform (E-Mail ausreichend) zu unterrichten, wenn er Techniken einsetzt die geeignet sind, den Server überdurchschnittlich zu beanspruchen (z. B. Einsatz von CGI- und/oder PHP-Skripten).

(3) Der Kunde hat in seinen POP3-eMail-Postfächern eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen. CPN ist berechtigt, für den Kunden eingegangene, auch persönliche, Nachrichten zu löschen, soweit sie nicht binnen vier Wochen nach Eingang auf dem Mailserver von ihm abgerufen wurden.

(4) CPN ist weiter berechtigt, für den Kunden eingehende, auch persönliche, Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.

6. Nutzungs- und Handlungsverbote

(1) Wird dem Kunden der Speicherplatz in einer sharedhosting-Umgebung zur Verfügung gestellt und ihm dies mitgeteilt, so hat der Kunde bei der Gestaltung von etwaig auf dem Server abgelegten Web-Präsenzen auf Techniken zu verzichten, die eine übermäßige Inanspruchnahme der Einrichtungen von CPN verursachen (insb. CGI- und PHP-Skripte). CPN ist berechtigt, Webseiten mit diesen Techniken vom Zugriff durch Dritte auszuschließen, bis der Kunde die Techniken beseitigt/deaktiviert hat. Über derartige Ausschlüsse wird CPN den Kunden unverzüglich informieren.

(2) Es ist dem Kunden untersagt, den von CPN bzw. vom Hosting-Partner zur Verfügung gestellten Speicherplatz und/oder die Internet-Anbindung für folgende Handlungen einzusetzen:

aa) Die Bewerbung von Domainnamen oder Web-Präsenzen mittels “Massen-Mails” sowie auch im Übrigen das Versenden bzw. Weiterleiten von Massen-Mails sowie potentiell unerwünschten E-Mails zu Werbezwecken (Spamming);

bb) unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Ha-cking);

cc) Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning);

dd) Versenden von schädlichem Code wie Viren und Trojanern.

(3) Der Kunde hat sämtliche Handlungen zu unterlassen die geeignet sind, die Betriebssicherheit der Systeme von CPN bzw. des Hosting-Partners zu gefährden.

7. Rechtliche Verantwortlichkeit des Kunden

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass

aa) die von ihm bzw. auf ihn registrierten Domains (soweit sie auf Web-Präsenzen verweisen, die auf dem Server abgelegt wurden),

bb) die auf dem Server befindlichen Inhalte, Materialien, Daten und Banner des Kunden sowie

cc) die bei der Eintragung in Suchmaschinen verwendeten Schlüsselwörter nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und/oder Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen.

8. Sperrung des Zugriffs auf den Speicherplatz

a) Sperrungen, Einstellung der Leistungserbringung

(1) Bei einem Verstoß des Kunden gegen die vorstehende Ziff. 6. und/oder gegen Ziff. 7. ist CPN zur sofortigen Sperrung des Zugriffs auf den dem Kunden zur Verfügung gestellten Speicherplatz berechtigt:

(2) Das vorgenannte Recht steht CPN insbesondere dann zu, wenn sie von Dritten auf Unterlassung und/oder Schadensersatz in Anspruch genommen wird und/oder durch eine Strafverfolgungsbehörde oder ein Gericht dazu aufgefordert wird.

(3) Die Wahl der geeigneten Maßnahme(n) sowie deren Dauer liegen im Ermessen von CPN. Dabei wird CPN auf die berechtigten Belange des Kunden angemessen Rücksicht nehmen.

b) Information des Kunden

CPN wird den Kunden über die getroffene(n) Maßnahme(n) jeweils unverzüglich informieren. Erfolgt die Sperrung durch die Deaktivierung etwaig auf dem Server abgelegter Webseiten, informiert CPN den Kunden gleichzeitig mit der Sperrmitteilung darüber, wie der Kunde auf die Inhalte – insbesondere zur Wiederherstellung des rechts- und vertragsgemäßen Zustandes – zugreifen kann.

c) Fortbestehen der Vergütungspflicht, Erstattungspflicht des Kunden

(1) Maßnahmen von CPN nach dieser Ziffer 8. entbinden den Kunden nicht von seiner Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.

(2) Aufwände, die CPN aufgrund einer berechtigten Sperrung des Zugriffs nach dieser Ziffer 8. und/oder durch dessen Wiederaktivierung entstehen, stellt CPN nach Aufwand gemäß den jeweils gültigen Stundensätzen in Rechnung. Die Entsperrung erfolgt erst nach Erstattung des Aufwands.

9. Vertragsdauer und Kündigung

(1) Das Vertragsverhältnis läuft zunächst für die Dauer der vereinbarten Mindestlaufzeit und hiernach auf unbestimmte Zeit, soweit im Leistungsschein nicht etwas anderes bestimmt ist.

(2) Soweit im Leistungsschein nichts anderes bestimmt ist, gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten als vereinbart.

(3) Der Vertrag kann von jeder Partei unter Beachtung der vereinbarten Mindestlaufzeit und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

(4) Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) CPN ist zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde mit mehr als zwei fälligen Monatsabrechnungen in Zahlungsverzug gerät.

(6) Eine Rückerstattung von durch den Kunden über die CPN an die jeweilige Vergabestelle entrichtete Gebühren erfolgt nicht.

Teil E – Besondere Bedingungen für das Server-Housing

1. Geltungsbereich der nachstehenden Regelungen

Die Regelungen des Teil E gelten nur für Leistungen betreffend der Beherbergung kundeneigener Server und zugehöriger Komponenten (nachstehend als „Server-Housing“ bezeichnet), und diesbezüglich vorrangig vor den übrigen Regelungen dieser Vertragsbedingungen.

2. Leistungsgegenstand

(1) CPN stellt dem Kunden Räumlichkeiten für den Betrieb eines kundeneigenes Serversystem und eine Anbindung an das Internet zur Verfügung.

(2) Inhalt und Umfang der im Rahmen des Server-Housings vereinbarten Leistungen sowie weiter die technischen Parameter der Internetanbindung ergeben sich aus dem Leistungsschein und der zugehörigen Leistungsbeschreibung.

(3) Für die Auswahl der kundeneigenen Systemkomponenten ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Aufstellung der Systemkomponenten in den Räumlichkeiten und deren Anschluss erfolgen durch CPN gegen gesonderte Vergütung. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, diese Tätigkeiten selbst durchzuführen.

3. Technische Voraussetzungen der Leistungserbringung

(1) In den Räumlichkeiten von CPN sind ausschließlich rackfähige Geräte aufstellbar, die der Norm DIN 41494) entsprechen.

(2) Die Auswahl der im Verantwortungsbereich von CPN zur Erbringung der vereinbarten Leistungen eingesetzten technischen Infrastruktur wie Hardware, Betriebssysteme und sonstige interne Software, Middleware, Datenbanken, Backbones, Betriebsverfahren, sonstiges betriebsbezogenes Know-how (z. B. Administration, Usermanagement, Hardwaremanagement, Lizenzmanagement) sowie der erforderlichen Hard- und Softwarewerkzeuge zur Datensicherung, Datensicherheit, Monitoring und Management erfolgt durch CPN. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Auswahl bestimmter Komponenten.

4. Standort der Räumlichkeiten, Zugang des Kunden zum Serversystem

(1) Die Räumlichkeiten befinden sich am Geschäftssitz von CPN in Köln oder, soweit im Leistungsschein ausdrücklich vereinbart, bei einem Dritten (dieser nachstehend „Housing-Partner“ genannt). Der Housing-Partner wird in diesem Fall im Leistungsschein benannt.

(2) Die Zugangsmöglichkeiten des Kunden zu seinem Serversystem und die Dauer der hierfür erforderlichen Voranmeldung ergeben sich aus dem Leistungsschein.

5. Pflichten und rechtliche Verantwortlichkeit des Kunden

(1) Es liegt in der Verantwortung des Kunden, von seinen auf dem Server befindlichen Daten täglich dezentral Sicherungskopien erstellen/erstellen zu lassen, um eine schnelle und kostengünstige Wiederherstellung bei einem evtl. Systemausfall zu gewährleisten.

(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass

aa) die von ihm bzw. auf ihn registrierten Domains (soweit sie auf Web-Präsenzen verweisen, die auf dem kundeneigenen Server abgelegt wurden),

bb) die auf dem Server befindlichen Inhalte, Materialien, Daten und Banner des Kunden sowie

cc) die bei der Eintragung in Suchmaschinen verwendeten Schlüsselwörter nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und/oder Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen.

6. Nutzungs- und Handlungsverbote

(1) Es ist dem Kunden untersagt, die von CPN zur Verfügung gestellte Internet-Anbindung für folgende Handlungen einzusetzen:

aa) Die Bewerbung von Domainnamen oder Web-Präsenzen mittels “Massen-Mails” sowie auch im Übrigen das Versenden bzw. Weiterleiten von Massen-Mails sowie potentiell unerwünschten E-Mails zu Werbezwecken (Spamming);

bb) unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking);

cc) Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning);

dd) Versenden von schädlichem Code wie Viren und Trojanern.

(2) Der Kunde hat sämtliche Handlungen zu unterlassen die geeignet sind, die Betriebssicherheit der Systeme von CPN bzw. des Housing-Partnes zu gefährden.

7.  Sperrung der Internet-Anbindung

a) Sperrungen, Zugangsverweigerung

(1) Bei einem Verstoß des Kunden gegen die vorstehende Ziff. 5. Abs. (2) und/oder gegen Ziffer 6. ist CPN zur sofortigen Sperrung der Internet-Anbindung und zur Verweigerung des Zugangs zu dem kundeneigenen Serversystem berechtigt.

(2) Diese Rechte stehen CPN insbesondere dann zu, wenn sie von Dritten auf Unterlassung und/oder Schadensersatz in Anspruch genommen wird und/oder durch eine Strafverfolgungsbehörde oder ein Gericht dazu aufgefordert wird.

(3) Die Wahl der geeigneten Maßnahme(n) sowie deren Dauer liegen im Ermessen von CPN. Dabei wird CPN auf die berechtigten Belange des Kunden angemessen Rücksicht nehmen und insbesondere das Eigentum des Kunden an seinem Serversystem berücksichtigen.

b) Information des Kunden

CPN wird den Kunden über die getroffene(n) Maßnahme(n) jeweils unverzüglich informieren.

c) Fortbestehen der Vergütungspflicht, Erstattungspflicht des Kunden

(1) Maßnahmen von CPN nach dieser Ziffer 7. entbinden den Kunden nicht von seiner Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.

(2) Aufwände, welche CPN aufgrund einer berechtigter Sperrung der Internetanbindung und/oder aufgrund einer berechtigten Zugangsverweigerung nach dieser Ziffer 7. und/oder durch deren Wiederaktivierung entstehen, stellt CPN nach Aufwand gemäß den jeweils gültigen Stundensätzen in Rechnung. Die Entsperrung erfolgt erst nach Erstattung des Aufwands.

8. Vertragsdauer und Kündigung

(1) Das Vertragsverhältnis läuft zunächst für die Dauer der vereinbarten Mindestlaufzeit und hiernach auf unbestimmte Zeit, soweit im Leistungsschein nicht etwas anderes bestimmt ist.

(2) Soweit im Leistungsschein nichts anderes bestimmt ist, gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten als vereinbart.

(3) Der Vertrag kann von jeder Partei unter Beachtung der vereinbarten Mindestlaufzeit und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

(4) Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt

(5) CPN ist insbesondere zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, falls der Kunde mit mehr als zwei fälligen Monatsabrechnungen in Zahlungsverzug gerät.

(6) Eine Rückerstattung von durch den Kunden über die CPN an die jeweilige Vergabestelle entrichtete Gebühren erfolgt nicht.

Teil F – Besondere Bedingungen für Werkleistungen

1. Geltungsbereich der nachstehenden Regelungen

Die Regelungen dieses Teils F gelten nur für Werkleistungen, und für diese vorrangig vor den übrigen Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Leistungsumfang

Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistungsergebnisse ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.

3.  Abnahme

(1) Der Kunde wird die Abnahme unmittelbar nach der Übergabe durch CPN erklären und hierzu eine Funktionsprüfung durchführen.

(2) Ergibt die Funktionsprüfung, dass das Werk der Leistungsbeschreibung entspricht, erklärt der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme des Werkes.

(3) Erklärt der Kunde die Abnahme nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann ihm CPN eine Frist zur Abgabe der Erklärung von zwei Wochen setzen. Das Werk gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde weder die Abnahme erklärt, noch die Gründe für eine Verlängerung der Funktionsprüfung nennt und selbst keine Nachfrist gesetzt hat. CPN wird den Kunden bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

4. Mängelansprüche des Kunden

(1) Teilt der Kunde offensichtliche Mängel CPN nicht unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mit, erlöschen die Mängelansprüche für den nicht gerügten Mangel.

(2) Tritt an den von CPN gelieferten Werken ein Mangel auf, wird CPN diesen innerhalb angemessener Zeit nach ihrer Wahl entweder beseitigen oder das beanstandete Werk von Neuem mangelfrei erbringen (insgesamt „Nacherfüllung“).

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, insbesondere weil der Mangel trotz Beseitigungsversuchen nicht behoben wird, die Nacherfüllung sich unzumutbar verzögert oder unberechtigt abgelehnt wird, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder mindern.

(4) Der Kunde hat keine Mängelansprüche infolge von Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden selbst verursacht werden. Er hat ebenfalls keine Mängelansprüche, wenn er selbst oder ein vom ihm beauftragter Dritter die gelieferten Werke verändert, es sei denn er weist nach, dass die Änderung den Analyse- oder Bearbeitungsaufwand durch CPN nicht wesentlich erschwert hat und der Mangel des Werkes bei der Abnahme bereits vorhanden war.

(5) Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, zahlt er an CPN für die Zeit bis zum Rücktrittszeitpunkt ein angemessenes Nutzungsentgelt. Das Nutzungsentgelt errechnet sich auf der Basis einer linearen vierjährigen Abschreibung.

(6) Mängelansprüche verjähren, außer im Falle von Arglist, innerhalb eines Jahres ab Abnahme.