Ransomware, Brute Force, DDoS und Co attackieren deutsche Unternehmen unabhängig, ob es sich um Kleinbetriebe, Mittelstand oder an der Börse gelistet Unternehmen handelt. Die Schäden sind immens und da der Geschäftsführer für die IT-Sicherheit und daraus drohenden Schäden mit seinem Privatvermögen haftet, ist der Gedanke sich durch eine Cyberversicherung abzusichern nachvollziehbar.
Denn generell gilt, der Geschäftsführer ist bei IT Security Schäden an dem eigenen Unternehmen oder bei Dritten, wie Kunden, Lieferanten oder Geschäftspartner mit dem Privatvermögen unbegrenzt haftbar, siehe § 93 Abs. 1 S. 1 AktG.
Aber jedem Kaufmann ist sicherlich klar, dass der Versicherer entsprechende Risiken minimieren wird. Dazu wird in der Regel eine Feststellungsvereinbarung getroffen, dass die Risiken für beide Parteien identifiziert. Dazu gehören Bspw. teile des BSI-Grundschutzes, Notfallplan für den Fall eines Cyberangriffs, Security & Backup Konzept und die Gewährleistung der IT-Sicherheit zur Beherrschung der Cybergefahren nach dem „Stand der Technik“.
Das essenzielle sind aber die Dokumentationspflichten, sowie laufende Überwachungspflichten welche interne IT-Mitarbeiter oder kleine IT-Dienstleister oft nicht in der Lage sind zu erfüllen.
Für so manch einen Geschäftsführung kann dieser aber bedeuten, „Die Büchse der Pandora zu öffnen“. Damit Ihnen das erspart bleibt, bieten wir Ihnen einen „mini“ Feststellungsverfahren an, Dauer 1 Tag. An diesem Tag werden wir Ihre IT-Security und alle bestehenden Maßnahmen analysieren, und erhalten im Anschluss einen Maßnahmen Katalog, Empfehlungen und eventuelle Aufwandschätzungen. Ausgehend von den Ergebnissen, können Sie sodann besser einschätzen, ob und in welchem Umfang eventuell auch der Abschluss einer Cyber-Versicherung für Sie sinnvoll ist?
Sie entscheiden dann, ob Sie die Empfehlungen mit Ihrem IT-Team umzusetzen oder ob wir das für Sie tun dürfen. Gerne prüfen wir auch bei einer bestehenden Cyberversicherung, ob das „kleingedruckte“ zu Ihrem aktuellen Informations-Sicherheitskonzept passt.
Informieren Sie sich bitte auf unsere Seiten und lesen Sie die Case Study unserer Kunden.
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Ihr Dr. Robert Patzig